Aufgaben des Kirchenvorstandes

Der KV ist für die Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde verantwortlich. Er vertritt als juristische Person die Gemeinde und das Vermögen. Die wichtigsten Aufgaben sind:

Zur Vorbereitung und Durchführung von Aufgaben treffen
sich einzelne Kirchenvorstands-Mitglieder neben den
ca. 6-wöchentlichen Sitzungen in Ausschüssen:

Darüber hinaus ist der Kirchenvorstand in folgenden Gremien vertreten:

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