Aufgaben des Kirchenvorstandes
Der KV ist für die Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde
verantwortlich. Er vertritt als juristische Person die Gemeinde und das
Vermögen. Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Verwaltung der Erbbaugrundstücke
- Verabschiedung der Haushaltspläne
- Kirche und Kirchengebäude
- Friedhof
- Armenfonds
- Vermietung
- Erteilung von Aufträgen
- Abschluss von Verträgen
Zur Vorbereitung und Durchführung von Aufgaben treffen
sich einzelne Kirchenvorstands-Mitglieder neben den
ca. 6-wöchentlichen Sitzungen in Ausschüssen:
- Bauausschuss
- Personalausschuss
- Friedhofsausschuss
- Finanzausschuss
Darüber hinaus ist der Kirchenvorstand in folgenden Gremien vertreten:
- Kirchengemeindeverband (Verband der Kirchenvorstände der Pfarren St.
Konrad, St. Clemens und Heilig-Geist)
- Pfarrverbandskonferenz (Verband der Pfarrgemeinderäte der Pfarren St.
Konrad, St. Clemens und Heilig-Geist)
- Gemeindeverband (Verband der Kirchengemeinden im Rheinisch Bergischen
Kreis)
- Beirat des Peter-Landwehr-Hauses
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