Gebührenordnung
für den
Friedhof der Katholischen Kirchengemeinde
St. Clemens in Paffrath

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I. Nutzungsgebühren
II. Gebühren für Arbeiten auf dem Friedhof und Inanspruchnahme der Leichenhalle
III. Gebühren für Einfassungen und Grabmale


I. Nutzungsgebühren

Mit Wirkung vom 01. Januar 2009 werden folgende Gebühren festgesetzt:

I. Nutzungsgebühren

Pos.

Grab

Preis

1.

für ein Reihengrab

 

1.1.

für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

150,00 €

1.2.

für ältere Kinder und Erwachsene

460,00 €

 

 

 

2.

für ein Wahlgrab

 

2.1.

für ein Einzelgrab

950,00 €

2.2.

für jede weitere Grabstelle

950,00 €

2.3.

für ein Urnengrab

600,00 €

 

 

 

3.

Bei einer Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgräbern um weitere 30 Jahre gelten dieselben Gebühren wie zu Abs. I. Ziffer 2.1. – 2.3.
Eine Verlängerung um 10, 20 oder 30 Jahre ist möglich.

 

 

 

 

Überschreitet bei einer Neubelegung der Grabstelle die Ruhezeit die Nutzungszeit, so ist die letztere gegen Zahlung einer entsprechenden Ausgleichsgebühr zu verlängern.

Die Gebühr beträgt bei einem Einzelgrab je Grabstelle und Jahr 32,00 €

Die Gebühr beträgt bei einer Urne je Grabstelle und Jahr 20,00 €

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II. Gebühren für Arbeiten auf dem Friedhof
Inanspruchnahme der Trauerhalle; Aufbahrung

Pos.

Tätigkeit

Preis

5.

für Ausheben und Wiederverfüllen eines Grabes

 

5.1.

unter 5 Jahren inklusive Benutzung der Trauerhalle oder Aufbahrung in der Pfarrkirche St. Clemens oder St. Konrad

340,00 €

5.2.

für Urnen inklusive Benutzung der Trauerhalle oder Aufbahrung in der Pfarrkirche St. Clemens oder St. Konrad

340,00 €

5.3.

über 5 Jahren inklusive Benutzung der Trauerhalle oder Aufbahrung in der Pfarrkirche St. Clemens oder St. Konrad

580,00 €

5.4.

bei Frühgeburten unter 6 Monaten ohne Inanspruchnahme eines besonderen Grabes

80,00 €

 

 

 

6.

Ausbettung/Umbettung

 

6.1.

für die Ausbettung von Leichen

450,00 €

6.2.

für eine Umbettung innerhalb des Friedhofs

900,00 €

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III. Gebühren für Einfassungen und Grabmale

Pos.

Grabart

Preis

7.

Einfassung mit Grabmal

 

7.1.

für ein Einzelgrab

85,00 €

7.2.

für ein Doppelgrab

110,00 €

7.3.

für ein Dreiergrab

130,00 €

 

 

 

8.

Einfassung ohne Grabmal

 

8.1.

für ein Einzelgrab

45,00 €

8.2.

für ein Doppelgrab

60,00 €

8.3.

für ein Dreiergrab

70,00 €

 

 

 

9.

Grabmal ohne Einfassung

 

9.1.

für ein Einzelgrab

45,00 €

9.2.

für ein Doppelgrab

55,00 €

9.3.

für ein Dreiergrab

70,00 €

 

 

 

10.

Gedenkzeichen (Blatt, Kissen, Holzkreuz u. ä.)

45,00 €

Vorstehende Gebührenordnung wird aufgrund des Beschlusses des Kirchenvorstandes vom 22. Oktober 2008 festgestellt. Sie tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2009 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisherige Gebührenordnung vom 01. Mai 2001 aufgehoben.


Katholische Kirchengemeinde St. Clemens

Bergisch Gladbach-Paffrath

22. Oktober 2008


gez. Darscheid, Pfarrer

gez. Straetmans, Kirchenvorstands-Mitglied

gez. Hoos-Servos, Kirchenvorstands-Mitglied


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