Nutzung des Clemenshauses
Die Vermietung von Räumen des Clemens-Hauses an Gemeindemitglieder ist in Einzelfällen möglich. Die Besonderheiten einer solchen Vermietung regelt eine „Mietvereinbarung“. Eine Vermietung zu kommerziellen Zwecken ist ausgeschlossen.
Eine Vermietung für eine private Feier kann aus Rücksicht auf die gemeindeeigene Nutzung max. 6 Monate vor der Veranstaltung erfolgen.
Die Nutzungsordnung für das Clemenshaus und die Gebühren stehen Ihnen hier zur Einsicht bereit.
Die Reservierung der Räume erfolgt über das Pfarrbüro zu den bekannten Bürozeiten.
Induktiv Hörschleife für Träger von Hörgeräten
Im Clemenshaus ist eine Induktiv-Hörschleife im Erdgeschoss eingebaut. Bei Trägern
von Hörgeräten wird bei Benutzung der Beschallungsanlage die Übertragung
direkt auf ihr Hörgerät vorgenommen.
Bitte stellen Sie Ihr Hörgerät auf „T“ (Telefon)
Innerhalb des Albert-Hopmann-Saales und in weiten Bereichen des Flures können
Sie sich frei bewegen. Da bei der Umschaltung des Hörgerätes auf „T"
meist das Mikrofon der Hörgerätes ausgeschaltet ist, ist der Empfang der Vorträge
ohne störende Nebengeräusche möglich.