Nutzung des Clemenshauses

Die Vermietung von Räumen des Clemens-Hauses an Gemeindemitglieder ist in Einzelfällen möglich. Die Besonderheiten einer solchen Vermietung regelt eine „Mietvereinbarung“. Eine Vermietung zu kommerziellen Zwecken ist ausgeschlossen.

Eine Vermietung für eine private Feier kann aus Rücksicht auf die gemeindeeigene Nutzung max. 6 Monate vor der Veranstaltung erfolgen.

Die Nutzungsordnung für das Clemenshaus und die Gebühren stehen Ihnen hier zur Einsicht bereit.

 

Die Reservierung der Räume erfolgt über das Pfarrbüro zu den bekannten Bürozeiten.

zurück

 

Induktiv Hörschleife für Träger von Hörgeräten

 

  
Im Clemenshaus ist eine Induktiv-Hörschleife im Erdgeschoss eingebaut. Bei Trägern von Hörgeräten wird bei Benutzung der Beschallungsanlage die Übertragung direkt auf ihr Hörgerät vorgenommen.

Bitte stellen Sie Ihr Hörgerät auf „T“ (Telefon)

Innerhalb des Albert-Hopmann-Saales und in weiten Bereichen des Flures können Sie sich frei bewegen. Da bei der Umschaltung des Hörgerätes auf „T" meist das Mikrofon der Hörgerätes ausgeschaltet ist, ist der Empfang der Vorträge ohne störende Nebengeräusche möglich.

zurück